Neues aus Straßburg und Brüssel
Anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums stellt das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) mit dem Projekt ePartizipation „Europa ist meine Zukunft, wenn…“ junge Menschen aus Deutschland und Frankreich in den Mittelpunkt seiner Feierlichkeiten.
Das Projekt ePartizipation, welches am 22. September 2012 in Ludwigsburg, dem Tag des 50. Jahrestags der Rede Charles de Gaulles an die deutsche Jugend, ins Leben gerufen wurde, rückt die Wünsche und Erwartungen der Jugendlichen in Bezug auf die deutsch-französischen Beziehungen in Europa in den Vordergrund.
Das Projekt richtet sich an interessierte Jugendliche aus Deutschland und Frankreich im Alter zwischen 13 und 30 Jahren und hat zum Ziel, die bestbewerteten Forderungen in einen „Appel der deutsch-französischen Jugend an die Politik“ aufzunehmen. Im Rahmen der offiziellen Feierlichkeiten des DFJW am 5. Juli 2013 in Paris wird das Dokument an die politischen Entscheidungsträger beider Länder überreicht.
Mitmachen kann man auf: http://50jahre.dfjw.org/epartizipation. Einen umfassenden Einblick in das Projekt erhalten Sie auf der Online-Plattform http://konsultation.dfjw.org/.
Am Samstag war die zentrale Feierstunde zum 40. Jubiläum der ASF. die 1973 ihre erste Bundeskonferenz in Ludwigshafen abhielt. Ich habe mich sehr gefreut, ein kurzes Grußwort zu sprechen und viele Frauen (und Männer) aus verschiedenen Generationen zu treffen. Auch auf diesem Weg gratuliere ich der ASF ganz herzlich und hoffe, dass wir eines Tages soweit sind, dass wir Frauen nicht mehr für gleiche Rechte kämpfen müssen, sondern dass diese selbstverständlich sind und wir Frauen unsere Themen selbsteverständlich in alle Politikbereiche gleich berechtigt einbringen.
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag in Brüssel die beschäftigungsrelevanten Bestandteile des Berichts zu Sicherheitsstandards zum Schutz vor ionisierender Strahlung angenommen.
Ich begrüße den Ausgang der Abstimmungen. Trotz des Widerstands der liberal-konservative Fraktion ist es uns gelungen den Schutz von Arbeitnehmern weiter auszubauen. Im Umgang mit ionisierender Strahlung sind höchste Sicherheitsstandards das A und O. Der Arbeitgeber muss verpflichtet sein den Arbeitnehmer über die bestehenden Gefahren und Vorsorgemaßnahmen im Ungang mit Strahlung zu informieren.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass unter anderem, dass Auszubildende, Praktikanten und Freiwillige denselben Schutz genießen, wie alle Arbeitnehmer. Mit diesem Anliegen konnte ich eine breite Mehrheit des Ausschusses überzeugen. Ein weiterer Punkt der mir besonders wichtig war, besteht darin die zuständigen Arbeitnehmervertreter in Entscheidungsprozesse bei der Festlegung von Zulässigen Dosisbelastungen einzubeziehen. Wir konnten zum Glück das Vorhaben der Berichterstatterin verhindern, die Dosisbeschränkungen zu lockern. Die Vorschläge der Kommission belaufen sich auf Grenzwerte der internationalen Strahlenschutzkommission und sollen auf keinen Fall unterschritten werden.
Auf meinen Antrag hin sollen nun auch Menschen, die aus beruflichen Gründen lange Flugstrecken zurücklegen müssen, von ihrem Arbeitgeber über die Gefahren kosmischer Strahlung aufgeklärt werden. Es ist wichtig, dass zumindest die nötigen Informationen bereitgestellt werden, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich gegen Spätfolgen der Strahlenbelastung zu schützen. Viele Menschen sind sich gar nicht bewusst, dass sie dieser Gefahr ausgesetzt sind.
Piloten und Stewardessen werden aus beruflichen Gründen regelmäßigen Untersuchen unterzogen, weswegen Erkrankungen durch kosmische Strahlung früh erkannt und behandelt werden können. Eine Aufklärung und Sensibilisierung der beruflichen Vielflieger über die Risiken, die mit ihrer Arbeit verbunden sind, stellt keinen finanziellen Aufwand dar und kann dafür einen großen gesundheitlichen Mehrwert schaffen. Das sind wir den Menschen schuldig, wenn wir den Arbeitnehmerschutz in Europa ernst nehmen.
Belgische Minister kündigen Klage vor EU-Kommission an
Fehlende Mindestlöhne und die Ausbeutung vieler Arbeitnehmer in Deutschland führen nach Ansicht der belgischen Regierung zu einem unlauteren Wettbewerb in der Europäischen Union. Belgische Unternehmen erwägen demnach bereits, Betriebe nach Deutschland zu verlagern. Die belgischen Minister Johan Vande Lanotte und Monica De Coninck haben deshalb angekündigt, Deutschland vor der Europäischen Kommission anzuklagen.
Die sozialen und arbeitsrechtlichen Systeme in Europa können nicht dem Wild-West-Kapitalismus überlassen werden. Die Kommission ist die Hüterin der Verträge und muss gegen unlautere Wettbewerbspraktiken vorgehen.
Die Kritik der belgischen Minister richtet sich vor allem gegen niedrige Löhne auf deutschen Schlachthöfen – vornehmlich für Arbeiter aus osteuropäischen Ländern. Schon 2010 hatte die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde scharfe Kritik an deutschen Dumpinglöhnen geäußert.
Diesmal ist die belgische Fleischindustrie betroffen, die wegen der deutschen Niedrigstlöhne an Konkurrenzfähigkeit verliert und Arbeitsplätze abbauen muss. Auch in Dänemark und Frankreich sieht sich die Branche mit deutschen Dumpinglöhnen konfrontiert. Im Unterschied zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten weigert sich die Bundesregierung jedoch nach wie vor, flächendeckend einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.
Zudem können viele Arbeitnehmer von diesen Niedrigstlöhnen nicht leben und müssen Aufstockungen vom deutschen Staat beziehen. Es ist also letztlich der deutsche Steuerzahler, der den unlauteren Wettbewerb vieler deutscher Unternehmen finanziert.
Auch illegale Beschäftigte, wie Angestellte von Briefkastenfirmen und Scheinselbstständige führen zu Sozialdumping in Deutschland. Um dieses Phänomen im Bereich der Arbeitnehmerentsendung zu bekämpfen, verhandelt das Europäische Parlament derzeit die Umsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie.
Ich werde mich für bessere Kontrollrechte und klare Haftungsregeln im Falle von Subunternehmen einsetzen. Zudem müssen wir verhindern, dass Briefkastenfirmen nationale Sozialvorschriften umgehen. Sozialdumping muss wirksam bekämpft werden.
Parlament verteidigt Deckelung von Bonuszahlungen bei Banken / Wirtschaftsausschuss stimmt für Begrenzung auch bei Investmentfonds
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch dem Druck der Mitgliedstaaten widerstanden, die Deckelung der Bonuszahlungen im EU-Bankensektor aufzuweichen. Insbesondere die britische Regierung hatte versucht, eine Verwässerung oder Aufschiebung der neuen Regeln durchzusetzen. Das Parlament hat dem Druck der britischen Regierung widerstanden und keine Änderung an der Deckelung von Bonuszahlungen mehr zugelassen. Gegen erbitterte Widerstände aus nationalen Hauptstädten und der Finanzindustrie wird Europa schon 2014 ein Stück gerechter.
Die ab 1. Januar 2014 greifenden Regeln sehen vor, Bonuszahlungen grundsätzlich auf die Höhe des Grundgehalts zu begrenzen. Nur wenn eine Supermehrheit der Eigentümer einer Bank dies in einer Abstimmung genehmigt, darf ein Bonus auf die maximal doppelte Höhe des Grundgehalts steigen. Dabei darf höchstens die Hälfte eines Bonus in Cash ausgezahlt werden. Mindestens 40 Prozent müssen verzögert ausgezahlt werden. Diese Begrenzungen bringen nicht nur mehr Maß und Gerechtigkeit in Europas Bankentürme, sie fördern auch mehr Nachhaltigkeit und langfristiges Wirtschaften.
Ein weiterer Erfolg konnte am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Parlaments erzielt werden. Trotz liberaler und konservativer Gegenstimmen votierte der Ausschuss für die Ausweitung der Bonusregeln auf Investmentfonds. Demnach sollen auch Fondsmanager keine Bonuszahlungen mehr erhalten, die höher sind als das Grundgehalt. Gehaltsexzesse und falsche Anreize haben wir nicht nur im EU-Bankensektor erlebt. Gute und richtige Regeln für mehr Verantwortung in Banken müssen auch in Investmentfonds gelten. Das Parlament wird auch diese Ausweitung der Bonusregeln gegen den Rat der Mitgliedstaaten durchsetzen.
Verheerende Folgen kann es für Arbeitnehmer haben, wenn sich die EU-Kommission mit einer aktuellen Empfehlung durchsetzt. Immer wieder versucht die Institution, Teile der Rentensysteme auf EU-Ebene zu verlagern. Bereits vor zwei Jahren hatte das Europäische Parlament einen solchen Versuch abgelehnt. Jetzt taucht eine ähnliche Initiative erneut auf. Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlamentes hat am Donnerstag in Brüssel über den entsprechenden Bericht abgestimmt.
Arbeitnehmer mit deutschen Betriebsrenten geraten unter Druck, wenn die Empfehlungen der Kommission später Gesetz werden. Demnach bestünde die Möglichkeit, Betriebsrenten als Finanzprodukte zu definieren. Eine Anwendung der Eigenkapitalregeln (Solvency II) auf die sogenannte zweite Säule der Altersvorsorge würde bedeuten, dass viele Arbeitgeber die Kosten dafür nicht mehr tragen könnten. Diese Regel hatte der Wirtschaftsausschuss auch deshalb bereits im Februar abgelehnt.
Wir müssen die staatlichen und betrieblichen Renten stärken. Die private Vorsorge muss als reine Zusatzvorsorge anerkannt werden. Man darf nicht vergessen, dass es viele Menschen gibt, die sich eine private Rücklage fürs Alter nicht leisten können. Durch den Ausbau und die Förderung dieser dritten Säule der Altersvorsorge nehmen wir eine weitere Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich billigend in Kauf.
Auch die Idee einer Kopplung zwischen Lebenserwartung und Renteneintrittsalter kritisiere ich. Es ist schlichtweg ungerecht, den Renteneintritt an einem fixen Alter zu orientieren. Während ein Fliesenleger mit 16 Jahren sein Arbeitsleben beginnt, geht es beim Jura-Student vielleicht erst in seinen späten Zwanzigern los. Der Fliesenleger ist möglicherweise mit 60 Jahren körperlich gar nicht mehr in der Lage seinen Job auszuführen, während der Jurist weiter arbeiten kann und möchte. Die Sozialdemokraten im Europaparlament fordern die Ausrichtung des Renteneintrittsalters an der Anzahl der eingezahlten Beitragsjahre.
Wenn es um die Frage geht, ob wir mehr Europa wollen, dann bekommen Sie von mir ein klares ‘Ja’. Doch dieses Mehr an Europa muss auch ein besseres Mehr sein. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir ein Europa fördern, das den Menschen Gutes tut. Es ist eine Frage der Anerkennung unserer nationalen und historischen Unterschiede. Diese muss auch die Kommission respektieren.