Neues aus Straßburg und Brüssel
Zum Neujahrsempfang der SPD-Mainz-Hechtsheim am
Freitag, den 6. Januar 2012, ab 19.30 Uhr
Karthäuserhof, Mainz-Hechtsheim, Am Karthäuserhof
wurde ich als Gastrednerin eingeladen. Daneben kommt auch der Oberbürgermeister-Kandidat der Mainzer SPD, Michael Ebling an diesem Abend nach Hechtsheim.
viele Grüße
Ihre Jutta Steinruck
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ich wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest
sowie Gesundheit, Glück und Freude im kommenden Jahr 2012.
Herzliche Grüße
Ihre Jutta Steinruck
Das Glück finden
Dem Unabänderlichen
mit Gleichmut begegnen
und es nehmen
wie es kommt.
Dem Veränderlichen
mit Tatkraft begegnen,
damit es so kommt,
wie wir es nehmen wollen.
Und vor allem:
Sich täglich darin üben
das eine vom anderen
zu unterscheiden.
(Jochen Mariss)
Soziale und nachhaltige Kriterien sollen mehr Gewicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe erhalten, so der Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens, den sie am Dienstag in Brüssel vorstellte. Allerdings bleiben Subunternehmen im Kommissionsentwurf davon unberücksichtigt.
Schon lange fordern wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine starke soziale Ausrichtung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Ein politischer Ansatz, den auch das Europäische Parlament bestätigt hat. Allerdings müssen auch Subunternehmer die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen achten, für faire Arbeitsbedingungen sorgen, Tarifverträge respektieren und die Gleichstellung von Frau und Mann vorantreiben. Die vorgestellten Kommissionsvorhaben lassen diesen Bereich aber leider links liegen.
Dennoch greift der Entwurf viele Ideen zur stärkeren Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien auf, die wir Sozialdemokraten im Vorfeld formuliert hatten.
Die öffentliche Auftragsvergabe macht 18 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts aus. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten müssen öffentliche Auftraggeber effizient und nachhaltig investieren. Dabei sollen soziale, ökologische und innovative Kriterien berücksichtigt werden. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz können Wirtschaftsteilnehmer vom Verfahren ausgeschlossenen werden, wenn sie gegen europäisches Sozial-, Arbeits- oder Umweltrecht beziehungsweise gegen internationale arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Das gilt auch für ungewöhnlich niedrige Dumpingangebote.
Gleichzeitig darf das Ziel der Vereinfachung der Vergabeprozeduren nicht aus den Augen verloren werden, damit die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen nicht an bürokratischen Hürden scheitert. Beispielsweise sollen Klein- und Mittelbetriebe zukünftig weniger Unterlagen einreichen müssen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben. Zudem sollen mittelfristig Vergabeverfahren nur noch online durchgeführt werden.
Europäische Kommission stellt neue EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen vor
Deutliche, aber nicht weit genug gehende Erleichterungen für die Erbringer von Daseinsvorsorge und lokale Behörden: Die neuen Regelungen bleiben in einigen Punkten hinter den Forderungen des Europäischen Parlaments zurück. Das ist meine erste Einschätzung zu den am Dienstag von der Europäischen Kommission verabschiedeten EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen.
Positiv zu bewerten ist die vom Europäischen Parlament geforderte und im Kommissionsvorschlag aufgenommene Befreiung sozialer Dienstleistungen von der Meldepflicht. Bisher waren lediglich der soziale Wohnungsbau und Krankenhäuser davon ausgenommen. Endlich wird der Besonderheit sozialer Dienstleistungen auch in den Regelungen mehr Rechnung getragen. Es wurde Zeit, dass soziale Dienste wie etwa Gesundheitsdienste, Langzeitpflege und Kinderbetreuung von der Meldepflicht ausgenommen werden.
Auch sieht der überarbeitete Entwurf eine generelle Ausnahme von den Beihilfevorschriften für staatliche Ausgleichszahlungen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro im Zeitraum von drei Jahren vor. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen bedeutet das eine Erhöhung der Schwellenwerte, was der Forderung des EU-Parlaments entspricht, aber noch nicht weit genug geht. Denn
gleichzeitig wird der allgemeine Schwellenwert zur Befreiung von der Pflicht, eine staatliche Beihilfe vorab bei der Kommission anzumelden und genehmigen zu lassen (Notifizierungspflicht), jedoch von 30 auf 15 Millionen Euro halbiert. Die Kommission hat hier eine große Chance vertan, wirklich für Verwaltungsentlastung zu sorgen. Diese Regelung wird stattdessen zu noch
mehr Bürokratie führen.
Dass die EU-Kommission an der Einführung von Effizienzkriterien bei der Daseinsvorsorge als Bedingung für die Vereinbarkeit mit EU-Wettbewerbsregeln festhält, lehne ich, als eine Kompetenzüberschreitung seitens der Europäischen Kommission strikt
ab: Unsere Botschaft war in diesem Punkt unmissverständlich. Hier überschreitet die Kommission ihren Zuständigkeitsbereich. Denn die Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen obliegt allein den Mitgliedstaaten und kann auf EU-Ebene allenfalls unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments geregelt werden.
Die Europäische Kommission ist ihrem eigenen Anspruch, verhältnismäßigere, einfachere und klarere Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen zu schaffen, mit dem verabschiedeten Paket nur teilweise gerecht geworden. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die im Frühjahr endgültig verabschiedete, detaillierte Ausnahmeregelung für lokale Dienstleistungen zu einer deutlicheren Entlastung für die Erbringer von öffentlichen Dienstleistungen und lokalen Behörden wird. Rein lokale Dienstleistungen haben keine Auswirkung auf den Binnenmarkt und gehören deshalb von den Beihilfevorschriften ausgenommen. Alles andere wäre nicht verhältnismäßig und inakzeptabel.
EU-Vertreter beginnen Verhandlungen über Fiskalpakt
Die Vorschläge des EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy zur vertraglichen Verankerung eines Fiskalpakts werden am Dienstag erstmals in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission sowie der Europäischen Zentralbank beraten. In einem zwischenstaatlichen Vertrag wollen sich die 17 Euro-Länder und bis zu neun weitere EU-Mitgliedstaaten verpflichten, nationale Schuldenbremsen einzuführen. Sanktionen bei Verstößen gegen Schuldengrenzen sollen laut Entwurf künftig automatisch erfolgen. Darüber hinaus sollen Länder, die bei anderen Staaten Verletzungen der Haushaltsregeln feststellen, den Europäischen Gerichtshof einschalten können.
Mehr gemeinsame Haushaltsregeln sind nötig. Automatische Kürzungen ohne Investitionen greifen aber als Befreiungsschlag aus der Krise zu kurz. Um die drohende Rezession abzuwenden, brauchen wir dringend Wachstumsimpulse und eine gesicherte Basis für die Refinanzierung der Euro-Staaten. Daher sprechen wir uns, Sozialdemokraten, für die Einführung von Eurobonds aus und unterstreichen die Notwendigkeit eines Marshallplans für Krisenländer. Abschließend forderte er die Staats- und Regierungschefs auf, ihr Veto gegen gangbare Wege aus der aktuellen Krise aufzugeben. Hierzu zählt die stabilitätssichernde Politik der Europäischen Zentralbank ebenso wie die konsequente Weiterentwicklung des Euro-Rettungsschirms zum handlungsfähigen Europäischen Währungsfonds.
Hintergrund:
Das Europäische Parlament entsendet zu den Beratungen über den Euro-Vertrag die Europaabgeordneten Roberto Gualtieri (IT, S&D), Elmar Brok, (DE, EVP) und Guy Verhofstadt (BE, ALDE) als Verhandlungsbeobachter. Im Anschluss an die Verhandlungsrunde der Arbeitsgruppe werden der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zusammen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission in einer ab 18.30 Uhr anberaumten Sitzung über den Stand der Verhandlungen beraten. Für Anfang Januar ist das nächste Treffen der Arbeitsgruppe geplant.
Spätestens zum 1. Februar 2014 werden nationale Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA) vereinheitlicht. Darauf haben sich EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission verständigt. Auf Druck der sozialdemokratischen Fraktion wurde der Verbraucherschutz gegenüber dem Kommissionsvorschlag in entscheidenden Punkten gestärkt. Die Altmandate bei Lastschriften bleiben gültig, einschließlich des bedingungslosen Widerrufsrechts. Das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für Vereinen, Organisationen und die Finanzindustrie von zentraler Bedeutung.
Um die Nutzung der neuen Kontonummer IBAN zu erleichtern, dürfen Banken ihren Kunden bis 2016 Umstellungshilfen anbieten, vorausgesetzt der jeweilige Mitgliedstaat stimmt zu. In Deutschland setzt sich die neue Kontonummer IBAN in den meisten Fällen aus der Länderkennung ‘DE’, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Sie kommt heute schon bei innereuropäischen Überweisungen zur Anwendung. Dank der Umrechnungshilfen verliert IBAN den vermeintlichen Schrecken.
Darüber hinaus soll bei nationalen Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 auf die Nutzung der neuen Bankleitzahl BIC ganz verzichtet werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Nutzung bis zum 1. Februar 2016 möglich. Danach ist endgültig Schluss mit dem BIC, sowohl bei nationalen wie auch bei innereuropäischen Überweisungen.
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