Neues aus Straßburg und Brüssel
Aufgrund der Unzufriedenheit vieler Europaparlamentarier mit den laufenden Verhandlungen zu den Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA und Australien, hat das Europäische Parlament die EU-Kommission am Montag aufgefordert, Stellung im Straßburger Plenum zu nehmen.
Leider blieb die Kommission wieder einmal wage, ohne klare Auskünfte zu geben. Unsere Bedenken hinsichtlich der Abkommenstexte, insbesondere mit den USA, bleiben bestehen. Zwar kündigte EU-Kommissarin Cecilia Malmström an, auf die in den juristischen Gutachten aufgeführten Kritikpunkte einzugehen und Änderungen vorzunehmen. Sie gab allerdings keine klare Auskunft darüber, in welchem Umfang und Art das erfolgen soll. Im Gegensatz dazu haben die Europaabgeordneten konkrete Forderungen:
Wir fordern die Kommission auf, an den Verhandlungstisch mit den USA zurückzukehren, um gravierende Mängel am Abkommenstext zu beheben. Hierzu zählen die mit bis zu 15 Jahren weiterhin zu langen Speicherfristen der Daten und das Fehlen einer unabhängigen Aufsicht zur Datenschutzkontrolle. Zudem muss der Zweck der Datenübermittlung klar auf die Bekämpfung des Terrorismus und der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität begrenzt sein. Da bereits andere Staaten wie Katar und Südkorea ihr Interesse an einem PNR-Abkommen mit der EU bekundet haben, fordern wir SPD-Europaabgeordneten ein einheitliches EU-Modell als Grundlage für weitere Fluggastdaten-Abkommen. Ausschlaggebend hierfür müssen europäische Datenschutzstandards, angemessene Klagemöglichkeiten für Betroffene und strikte Regeln für die Weitergabe von Daten an Dritte sein. Die Persönlichkeitsrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger müssen geschützt bleiben. Im Kampf gegen den Terrorismus müssen wir sicherstellen, dass der Umfang der Datensammlung verhältnismäßig und auf das Notwendigste begrenzt ist. Es darf daher nicht sein, dass der Anwendungsbereich der Abkommen so weit gefasst ist, dass fast jeder Grund als Rechtfertigung für die Sammlung von Fluggastdaten herhalten kann.
Am Montag machte sich der Männergesangsverein 1856 Mundenheim auf den Weg, um mich in Straßburg zu besuchen. Nachdem die musikbegeisterten Ludwigshafener meine politische Arbeit schon während meiner Amtszeit im rheinland-pfälzischen Landtag interessiert verfolgt haben, lag es mir am Herzen, ihnen nun auch mein Europa vorstellen zu können. Interessiert folgten die 50 Männer und Frauen meinen Ausführungen und wir diskutierten angeregt über europapolitische Themen. Dabei ging es nicht nur um meinen Schwerpunkt, die Beschäftigungspolitik, sondern auch um aktuelle Bereiche wie die Atompolitik. Nach einer Besichtigung des Plenarsaals ging es für die Gruppe dann aber schon wieder Richtung Heimat. Es hat mich sehr gefreut, meine LudwigshafenerInnen hier im Europäischen Parlament in Empfang nehmen zu können!
Ich finde es nicht gut, dass die griechische Regierung der neuen Hilfsflotte für den Gaza-Streifen das Auslaufen aus griechischen Häfen verbietet. Nachdem im letzten Jahr 9 Aktivisten getötet worden waren, wollen jetzt erneut Schiffe mit mehreren Hundert Aktivisten und Hilfsgütern von der Ägäis aus in Richtung Gaza in See stechen, um die israelische Seeblockade des palästinensischen Gebietes zu durchbrechen.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass es sich hier um Terroristen handelt, sondern vielmehr um Menschen, die helfen und unterstützen wollen.
Zum 1. Juli 2011 wurden die Preisobergrenzen für Roaminggebühren erneut gesenkt. Die Verpflichtung geht auf eine Verordnung zurück, die der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament erstmals 2007 beschlossen und 2009 modifiziert hatten. Es folgte eine schrittweise, jeweils zum 1. Juli angepasste Preissenkung – passend zur Urlaubszeit – für grenzüberschreitende Mobiltelefondienstleistungen. Die aktuell in Kraft getretene Stufe ist die vorerst letzte dieser Serie.
Der Minutenpreis fällt erneut von derzeit 39 Cent auf 35 Cent und für eingehende anrufe von 15 Cent auf 11 Cent. Für Datenroaming sieht die aktuelle Verordnung keine Preisobergrenze vor. Geschützt werden Kunden vor unerwartet hohen Kosten aber durch die Verbraucherschutzregelung, die bestimmt, dass der monatliche Rechnungsbetrag für Datendienste 50 Euro nicht übersteigen darf, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer anderen Regelung zugestimmt hat.
Für die Einhaltung der Vorschriften sorgen die nationalen Regulierungsbehörden, die auch Verbraucherbeschwerden entgegen nehmen. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/VerbraucherserviceTK_node.html
Es steht Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher in 29 Ländern (alle EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Island) mit Rat und Tat zur Seite, damit der Erwerb von Waren und Dienstleistungen reibungslos funktioniert. Bei begründeten Beschwerden können die Verbraucherzentren die Angelegenheiten zur Klärung übernehmen. Im vergangenen Jahr 2010 wurde das ECC-Net in mehr als 71.000 Fällen kostenlos in Anspruch genommen – rund 60 Prozent davon richteten sich gegen Fluggesellschaften. Auf Online-Geschäfte entfielen mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) der Beschwerden.
Das ECC-Net finden Sie unter http://www.evz.de/UNIQ130935242330501/doc1A.html.
Nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer haben wir Europaabgeordnete am 23. Juni dem mit dem Rat ausgehandelten Kompromisstext zur Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zugestimmt. Die neuen Regeln werden die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Weiterhin werden die Regeln für digitale Downloads geklärt und der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen verringert.
Künftig wird es in der ganzen EU ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware geben. Neben dem Online-Handel soll dies auch für den Handel via Telefon und E-Mail und für Verkäufe an der Haustür gelten. Fehlt eine Information über das Widerrufsrecht, bleibt es dem Käufer unbenommen, die Ware innerhalb eines Jahres zurückzugeben. Der Verkäufer ist künftig außerdem verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Ausübung des Widerrufsrechtes zurück zu erstatten. Erleichtert werden soll der Widerruf für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein europaweit einheitlich standardisiertes Widerrufsformular, das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann.
Die sozialdemokratische Fraktion hat sich vor allem für mehr Transparenz und gegen versteckte Kostenfallen stark gemacht. Dazu gehört, dass der Gesamtpreis angezeigt und vom Konsumenten aktiv akzeptiert werden muss. Unzulässig sind in Zukunft außerdem kostenpflichtige Zusatzleistungen, die in Form von im Voraus angeklickten Kästchen angeboten werden. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Konsumenten vor bösen Überraschungen bei Online-Käufen zu bewahren.
Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss der Rat nun noch formell zustimmen, was im September passieren soll. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, die Regelungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Übrigens:
Kennen Sie das Netz der Europäischen Verbraucherzentren – ECC-Net? Es steht Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher in 29 Ländern (alle EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Island) mit Rat und Tat zur Seite, damit der Erwerb von Waren und Dienstleistungen reibungslos funktioniert. Bei begründeten Beschwerden können die Verbraucherzentren die Angelegenheiten zur Klärung übernehmen. Im vergangenen Jahr 2010 wurde das ECC-Net in mehr als 71.000 Fällen kostenlos in Anspruch genommen – rund 60 Prozent davon richteten sich gegen Fluggesellschaften. Auf Online-Geschäfte entfielen mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) der Beschwerden. Das ECC-Net finden Sie unter http://www.evz.de/UNIQ130935242330501/doc1A.html.