Juttas Europa

Neues aus Straßburg und Brüssel

20 Jahre SPE-Frauen: eine Erfolgsgeschichte

Vor 20 Jahren, im Mai 1993, wurde die Frauenorganisation der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) gegründet. Gründungsvorsitzende war Karin Junker, die dieses Amt bis 1999 inne hatte. Das wurde heute bei einem Empfang in Leipzig gefeiert. Ich arbeite eng mit den SPE-Frauen zusammen und habe mich gefreut, heute an dieser Feier teilnehmen zu dürfen.

Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner zum 20-Jährigen Jubiläum:

1993 gründete Karin Junker, damals ASF-Bundesvorsitzende und SPD-Europaabgeordnete, zusammen mit anderen europäischen Frauenpolitikerinnen die Frauenorganisation der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), den “Ständigen Ausschuss Frauen”. Ziel war es, die Willensbildung im Frauenausschuss des Europäischen Parlamentes durch einen Zusammenschluss der nationalen Parteien zu unterfüttern.

Die Themen, die sich die SPE-Frauen damals gesetzt hatten, waren und sind weder neu noch originell: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel, gleichberechtigte Teilhabe an Macht- und Entscheidungspositionen und Selbstbestimmung über den eigenen Körper stehen nach wie vor ganz oben auf der Agenda, auch wenn inzwischen schon manches erreicht worden ist.

Bis heute gibt es krasse Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Der Abstand ist in Deutschland mit 22 Prozent besonders groß. Da es hier keinen Mindestlohn gibt wie in 20 anderen EU-Ländern ist die Falltiefe zu Lasten von Frauen nach unten offen. Eine der Folgen: Frauen mit geringem Einkommen droht später Altersarmut, denn geringerer Arbeitsverdienst bedeutet auch geringere Altersversorgung.

Der Frauenanteil im Europäischen Parlament ist gewachsen, partei- und fraktionsintern gibt es Quoten, für die SPE-Frauen gibt es ein Statut, das ihnen Mitwirkungsmöglichkeiten garantiert.

Im Ergebnis ist Geschlechtergerechtigkeit das Ziel.


Migrationsbeirat Bad Dürkheim und IGS Grünstadt im Europäischen Parlament in Straßburg

Gestern durfte ich eine gemeinsame Gruppe des Migrationsbeirates Bad Dürkheim und der IGS Grünstadt in Straßburg besuchen. Nach einer Begrüßung im Innenhof des Parlaments, ging es für die Gruppe zunächst auf die Tribüne im Plenarsaal. Leider verpassten sie die Debatte über Steuerhinterziehung und Steuerparadiese nur knapp, bekamen dann aber einen Einblick, wie Abstimmungen im Europäischen Parlament verlaufen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen ging es für die Gruppe noch in die Straßburger Innenstadt. Ich habe mich gefreut, dass ihr da wart und ich hoffe, dass Wetter hat gehalten!

 

 

 

 


Diese Woche im Europaparlament II: Resolution zum Handelsabkommen mit USA

Debatte Mittwoch, 22.05.2013 ca. 16.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag, 23.05.2013 ab 12.00 Uhr

Hintergrund: Das geplante Abkommen sieht eine Freihandelszone zwischen den beiden weltweit größten Wirtschaftsmächten vor. Ziel der Verhandlungen sind nicht nur der Handel mit Gütern und Dienstleistungen, sondern auch die gegenseitige Öffnung der Märkte für Investitionen und öffentliche Beschaffung sowie die Abschaffung nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Beide Seiten des Atlantiks errechnen sich aus den Vorteilen einer Freihandelszone erhebliche Chancen für ihre Wirtschaftsleistung. Von bis zu 400.000 neuen Arbeitsplätzen allein in Europa ist die Rede. Zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe soll der Freihandel der EU-Wirtschaft jährlich einbringen. Der Beginn der Verhandlungen wird für Juni erwartet. Das Abkommen kann ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments nicht in Kraft treten.

EP-Position: Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Resolution mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Resolution weist deutlich auf die Chancen eines Abkommens für Jobs und wirtschaftlichen Aufschwung auf beiden Seiten des Atlantiks hin. Zugleich macht der Handelsausschuss jedoch deutlich, dass die fundamentalen Werte der EU, darunter das EU-Vorsorgeprinzip, durch die Verhandlungen nicht in Frage gestellt werden dürfen. Zudem fordert der Handelsausschuss die Entwicklung gemeinsamer technischer Standards und ein hohes Datenschutzniveau. Nicht zuletzt betont der Ausschuss die Unterschiede zwischen den USA und der EU – vor allem in den sensiblen Bereichen der gentechnisch veränderten Lebensmittel, Klonfleisch und Verbraucherschutz.

SPD-Position: Die Sozialdemokraten unterstützen grundsätzlich die Aufnahme von Verhandlungen für ein Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Jedoch dürfen sich die Europäer von den USA nicht die Bedingungen für die Verträge diktieren lassen. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen, um die hohen europäischen Umwelt-, Lebensmittel- oder Datenschutz-Standards sowie Arbeitnehmerrechte nicht auszuhebeln. Weder geklontes noch hormonell oder genetisch behandeltes Fleisch aus den USA darf auf europäischen Tellern landen. Auch beim Umgang mit Gewerkschaften und Arbeitsstandards sehen die Sozialdemokraten große Unterschiede zwischen der EU und den USA. In keinem Fall dürfen die geltenden hohen europäischen Standards durch die Verhandlungen aufs Spiel gesetzt werden.

Verfolgen Sie die Debatte live auf Europarltv mit!


Bankenrettung ohne den Steuerzahler

Wirtschaftsausschuss bringt europaweite Regeln für Restrukturierung und Abwicklung von Banken auf den Weg

Strauchelnde Banken soll nicht mehr der Steuerzahler auffangen, sondern die Banken selbst sollen für Abhilfe sorgen. Denn in Zukunft müssen die Finanzinstitute vorab Sanierungspläne erstellen und für den Notfall nationale Fonds aufbauen. Das hat am Montagabend der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit beschlossen. Mit diesem neuen Instrumentenkasten für die Sanierung und Abwicklung wollen wir den Staat und die Steuerzahler endlich aus dem Würgegriff der Banken befreien. Alleine bis Ende 2011 mussten die EU-Staaten über 440 Milliarden Euro an Kapitalhilfen in marode Banken stecken. Es muss Schluss damit sein, dass Banken Gewinne privatisieren, Verluste aber sozialisieren. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission wurde auf Druck der Sozialdemokra¬ten an zentralen Punkten nachgebessert. Einlagen bis 100.000 Euro werden komplett und ohne Wenn und Aber geschützt. Gerade nach den zyprischen Chaostagen lautet unsere unmissverständliche Botschaft: Einlagen der Kleinsparer sind und bleiben bei Bankenrettungen tabu! Aber auch für Sparer mit höheren Einlagen konnten Verbesse¬rungen durchgesetzt werden. So sollen Einleger beim so genannten Bail-in und in Insolvenzverfahren verbindlich bevorzugt behandelt werden. Das bedeutet: Bei einer Bankenrettung würden die Sparer als letzte herangezogen, bei einer Pleite als erste aus der Insolvenzmasse bedient.

Besonders wichtig ist dem Verhandlungsführer für die gesetzliche Neuregelung der Einlagensicherungssysteme, dass die Mittel für Abwicklungs- und Einlagensicherungsfonds stabil sind und nicht vermischt werden dürfen. Auf seine Initiative hin beschloss der Wirtschafts- und Währungsausschuss, dass beide Fonds separat jeweils 1,5 Prozent der geschützten Einlagen umfassen sollen. Damit haben wir eine gute Ausgangsbasis für die kommenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Das ist doppelt so viel wie die EU-Kommission auf Druck der Mitgliedstaaten gefordert hatte. Eine Mittelausstattung von 1 Prozent der geschützten Einlagen für beide Fonds zusammen wäre doch nichts weiter als ein Placebo. Aber Scheinsicherheit vorgaukeln ist mit uns nicht zu machen.

Hintergrund der Entscheidung des Wirtschafts- und Währungsausschusses ist folgender: das Bankenabwicklungsregime ist neben der einheitlichen Bankenaufsicht und den Einlagensicherungssystemen eine der drei Säulen zur Schaffung einer europäischen Bankenunion. Ziel ist es, Instrumente zu schaffen, die eine Sanierung oder Restrukturierung von strauchelnden Banken ermöglichen, ohne dass dafür der Steuerzahler aufkommen muss. Jegliche Hürden, die der Abwicklungsfähigkeit einer Bank entgegenstehen, müssen von den Instituten beseitigt werden. Nach der Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft- und Währung können die Trilogverhandlungen zwischen Europäischen Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat beginnen, sobald die gemeinsame Position des Rates vorliegt.


Diese Woche im EP I: Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss am Montag, 20.05.2013 ab 19.00 Uhr

Hintergrund: Ziel des gemeinsamen Bankenabwicklungsregimes ist es, Instrumente zu schaffen, die eine Sanierung oder Restrukturierung von strauchelnden Banken ermöglichen, ohne dass dabei wieder der Steuerzahler für die Rettungsaktionen aufkommen muss. Die Finanzinstitute selbst müssen deshalb Pläne erstellen, in denen sie darlegen, wie sie in Krisensituationen ihr Institut sanieren können. Die zu schaffenden nationalen Abwicklungsbehörden wiederum erstellen Abwicklungspläne, wie sie jede Bank ordentlich abwickeln können. Jegliche Hürden, die nach Einschätzung der Behörden der Abwicklungsfähigkeit einer Bank entgegenstehen, müssen von den Instituten beseitigt werden. Keine Bank soll mehr “too big to fail” sein. Um den Steuerzahler zu schützen, müssen außerdem nationale Abwicklungsfonds geschaffen werden, die durch Beiträge der Banken gespeist werden.

Das Bankenabwicklungsregime ist neben der einheitlichen Bankenaufsicht und den Einlagensicherungssystemen eine der drei Säulen zur Schaffung einer europäischen Bankenunion.

EP-Position (Wirtschafts- und Währungsausschuss): Die wesentlichen Punkte vor der Ausschussabstimmung: 1) Zur Bankenabwicklung werden auch Eigentümer und wenn erforderlich zudem die Gläubiger herangezogen. Wobei die Einleger beim Insolvenzverfahren vorrangig bedient, beim Bail-in als letzte Gläubiger herangezogen werden (im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag); 2) Einlagen bis 100.000 Euro werden bei Abwicklung der Banken komplett ausgenommen – umfassender Sparerschutz; 3) Das neue Bail-in-Instrument soll bereits 2016 und nicht erst 2018 funktionsfähig sein (im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag); 4) Werden trotzdem weitere finanzielle Mittel benötigt, sorgen nationale Abwicklungsfonds in Höhe von 1,5% der gedeckten Einlagen, die innerhalb von 10 Jahren durch Beiträge der Banken aufgebaut werden müssen, für den nötigen Puffer. (Die EU-Kommission hatte für Abwicklungsfonds eine Mittelausstattung von 1% gefordert und für das Erreichen dieser Quote zudem Rückgriff auf Mittel aus dem Einlagensicherungsfonds erlaubt); 5) Keine Mischung von Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds. Beide müssen separat bestehen und jeweils 1.5% der gedeckten Einlagen umfassen (im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag).

SPD-Position: Der Teufelskreis zwischen der Solvenz von Banken und Staaten muss endlich durchbrochen werden. Damit nicht wieder der Steuerzahler in Notfällen in die Bresche springen muss, sind europaweit einheitliche Instrumente zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen von zentraler Bedeutung. Auf Druck der Sozialdemokraten könnte im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission sichergestellt werden, dass die nationalen Abwicklungsfonds mit ausreichend Mitteln ausgestattet sind und es keine Vermischung zwischen dem Sanierungs- und Abwicklungs- und dem Einlagensicherungsfonds gibt. Außerdem sollen nach den Vorschlägen der Sozialdemokraten die Guthaben auf Sparbüchern und Girokonten künftig überall in Europa bevorzugt behandelt werden.

 


EU-Gipfel muss Steuerschlupflöcher schließen

Bundesregierung soll sich an die Spitze der Reformbewegung stellen

Auf ihrem Gipfeltreffen am Mittwoch in Brüssel werden die europäischen Staats- und Regierungschefs zu Steuergesetzgebung in der EU beraten. Von diesem Gipfel muss ein klares Signal gegen Steuerbetrug in Europa ausgehen. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gehört in die europäische Arena, weil er nur dort gewonnen werden kann. Dazu braucht es aber konkrete Maßnahmen, um die Steuerschlupflöcher endlich zu schließen.

Seit acht Jahren liegt die überarbeitete Zinssteuerrichtlinie auf dem Tisch, weil die geltenden Regeln löchrig sind wie ein Schweizer Käse. Vor allem die Ausweitung des Anwendungsbereichs und eine bessere Definition von Zinserträgen sind zwingend erforderlich. Während Österreich die jahrelange Blockade wohl aufgibt, bleibt Luxemburg offenbar stur. Die Reform der Zinsbesteuerung bleibt aus, weil Luxemburg den Anwalt heimischer Investmentfonds mimt.

Auch einen schnellen Reaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug müssen die Staats- und Regierungschefs jetzt beschließen. Ein EU-Staat muss in der Lage sein, Mehrwertsteuerbetrug so effektiv wie möglich zu bekämpfen. Wenn aber heute eine Regierung acht Monate auf die Genehmigung von Maßnahmen warten muss, wird sie gegen systematischen Betrug nicht den Hauch einer Chance haben. Der Vorschlag der EU-Kommission für einen schnellen Reaktionsmechanismus liegt längst vor. Noch blockiert aber vor allem die britische Regierung.

Die Bundesregierung hat den Einfluss, wichtige Reformen durchzusetzen. Dazu muss sie notfalls den konservativen Regierungen in Luxemburg, Großbritannien und anderen Niedrigsteuerländern auf die Füße treten. Jedes Jahr verlieren die EU-Staaten eine Billion Euro durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, die Klüngelei der Konservativen muss hinter zwingende Reformen zurücktreten.


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